Aktuelles

Photovoltaik & Wärmepumpe

Photovoltaik & Wärmepumpe: So funktioniert die Kombination in der Praxis In vielen Haushalten werden Heizsysteme auf erneuerbare Energien umgestellt. Die Kombination aus PV-Anlage + Wärmepumpe

Weiterlesen »

Solarenergie im Winter

Solarenergie im Winter Wie zuverlässig funktioniert eine PV-Anlage in der kalten Jahreszeit? Wenn die Tage kürzer werden, die Temperaturen sinken und der rheinische Winter Einzug

Weiterlesen »

Häufige Fragen zu aktuellen Photovoltaik-Themen

Gibt es 2026 noch eine Einspeisevergütung?

Ja, die Einspeisevergütung gibt es weiterhin. Für den Strom, den du nicht selbst verbrauchst und ins Netz einspeist, erhältst du über den gesetzlich festgelegten Zeitraum eine Vergütung.

Für Anlagen bis 10 kWp gelten bei einer Inbetriebnahme zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 aktuell 8,18 Cent je Kilowattstunde bei Teileinspeisung. Bei vollständiger Einspeisung sind es 12,74 Cent. Danach werden die Sätze wieder angepasst.

Ja, für viele Anlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden gilt weiterhin der Nullsteuersatz. Dazu können neben den Solarmodulen auch Speicher, Wechselrichter und die Montage gehören.

Bei vielen privaten Anlagen sind die Einnahmen von der Einkommensteuer befreit. Für neue Anlagen gelten dabei unter anderem Grenzen von 30 kWp je Wohn- oder Geschäftseinheit und insgesamt 100 kWp pro Steuerpflichtigem. Sonderfälle solltest du mit deinem Steuerberater klären.

Bei bestimmten neueren Anlagen kann die EEG-Vergütung in Zeiten negativer Börsenstrompreise vorübergehend auf null sinken. Ob deine Anlage betroffen ist, hängt unter anderem vom Inbetriebnahmedatum, der Anlagengröße und der vorhandenen Messtechnik ab. Dein eigener Solarstromverbrauch ist davon nicht betroffen.

Bei einem dynamischen Tarif ändert sich der Strompreis abhängig vom Börsenpreis. Das kann interessant sein, wenn du größere Verbraucher oder deinen Speicher gezielt in günstigen Stunden laden kannst. Ohne passende Steuerung ist ein solcher Tarif aber nicht automatisch günstiger.

Ja, für die stundengenaue Abrechnung brauchst du ein intelligentes Messsystem. Ein normaler digitaler Stromzähler allein reicht dafür in der Regel nicht aus.

Nicht automatisch und auch nicht immer sofort. Ob ein intelligentes Messsystem vorgesehen ist, hängt unter anderem von der Anlagengröße, deinem Stromverbrauch und vorhandenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ab.

Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW fallen grundsätzlich unter die Regelung. Dazu können Wallboxen, Wärmepumpen, Klimageräte und Speicher beim Laden aus dem Netz gehören. Im Gegenzug für die Steuerbarkeit erhältst du reduzierte Netzentgelte.

Nein, eine vollständige Abschaltung ist nach der aktuellen Regelung nicht vorgesehen. Bei einer drohenden Netzüberlastung darf die Leistung vorübergehend reduziert werden. Der normale Haushaltsstrom bleibt davon unberührt.