PV-Anmeldung – was muss gemacht werden?
PV-Anmeldung – was muss gemacht werden?

PV-Anmeldung – was muss gemacht werden?

Eine Photovoltaikanlage muss technisch und formal korrekt angemeldet werden. Dabei gibt es verschiedene Beteiligte: Anlagenbetreiber, Elektrofachbetrieb, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Marktstammdatenregister.
Die Anmeldung ist nicht nur Bürokratie. Der Netzbetreiber muss wissen, welche Anlage an sein Netz angeschlossen wird, welche Leistung installiert wird und welches Messkonzept vorgesehen ist. Wichtig zu wissen ist allerdings auch, dass sich die konkreten Unterlagen und Abläufe sich je nach Netzbetreiber unterscheiden können.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Vor dem Anschluss einer PV-Anlage wird das Projekt beim zuständigen Netzbetreiber eingereicht.

Je nach Netzbetreiber und Anlagengröße gehören dazu unter anderem:

  • Antrag auf Netzanschluss,
  • technische Daten der Anlage,
  • Datenblätter von Wechselrichter und Speicher,
  • Lageplan,
  • Übersichtsschaltplan,
  • Messkonzept,
  • Angaben zum Zählerschrank,
  • Inbetriebsetzungsunterlagen,
  • Nachweise nach VDE-AR-N 4105,
  • gegebenenfalls Angaben zu §14a.

 

Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, hängt vom Netzbetreiber und vom Projekt ab.

Wer darf die Anmeldung durchführen?

Die für Netzanschluss, Inbetriebsetzung und Arbeiten an der elektrischen Anlage erforderlichen Arbeiten und Erklärungen werden – soweit vorgeschrieben – durch ein in einem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt beziehungsweise abgegeben.

Der Betreiber der Anlage bleibt aber ebenfalls wichtig, weil bestimmte Angaben und Registrierungen betreiberbezogen sind.

In der Praxis übernimmt der Fachbetrieb häufig die technische Anmeldung beim Netzbetreiber und begleitet die Inbetriebnahme.

Registrierung im Marktstammdatenregister

Zusätzlich zur Netzbetreiberanmeldung muss die Anlage im Marktstammdatenregister registriert werden. Der Anlagenbetreiber ist für die Registrierung verantwortlich; sie muss grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Auch Speicher sind dort zu erfassen.
Wichtig ist: Die Registrierung im Marktstammdatenregister ersetzt nicht die technische Anmeldung beim Netzbetreiber.

Bei BANANA SOLAR wird dieser Punkt im Projekt mit berücksichtigt, damit die technischen und formalen Schritte zusammenpassen.

Zähler und Inbetriebnahme

Vor oder nach der Inbetriebnahme kann ein Zählerwechsel oder eine Anpassung der Messeinrichtung notwendig werden. Das hängt vom vorhandenen Zähler, vom Messkonzept und von den Vorgaben des Netzbetreibers ab.

Die Anlage wird nach fachgerechter Installation und Prüfung unter Einhaltung der geltenden Netzanschlussregeln in Betrieb genommen. Soweit im konkreten Projekt eine Zustimmung oder Mitwirkung des Netz- oder Messstellenbetreibers erforderlich ist, werden dessen Vorgaben berücksichtigt.

Zur Inbetriebnahme gehören je nach Projekt:

  • elektrische Prüfung,
  • Konfiguration von Wechselrichter und Speicher,
  • Einrichtung der Anlagenüberwachung,
  • Prüfung der Einspeisung,
  • Dokumentation,
  • Einweisung des Betreibers,
  • Abschlussunterlagen für den Netzbetreiber.

Kurz erklärt: die wichtigsten Begriffe

kWp

Die installierte Nennleistung der PV-Anlage unter Testbedingungen.

kWh

Eine Energiemenge. Damit wird zum Beispiel Stromverbrauch oder Speicherkapazität beschrieben.

kW

Eine Leistung. Damit wird beschrieben, wie schnell Energie erzeugt, verbraucht, geladen oder entladen wird.

Wechselrichter

Gerät, das Gleichstrom aus der PV-Anlage in Wechselstrom für Gebäude und Netz umwandelt.

Hybrid-Wechselrichter

Wechselrichter, der zusätzlich einen Batteriespeicher einbinden kann.

Stromspeicher

Batteriesystem, das elektrische Energie speichert und zu einem späteren Zeitpunkt wieder bereitstellt.

Wallbox

Feste Ladeeinrichtung für ein Elektroauto.

Notstrom

Versorgung einzelner Verbraucher oder einer separaten Steckdose bei Stromausfall, wenn das System dafür geeignet ist.

Ersatzstrom

Versorgung ausgewählter Stromkreise oder größerer Gebäudeteile bei Stromausfall, wenn die Anlage entsprechend geplant und installiert wurde.

Eigenverbrauch

Solarstrom, der direkt im eigenen Gebäude genutzt wird.

Einspeisung

Solarstrom, der nicht selbst genutzt wird und ins öffentliche Netz fließt.

Messkonzept
Festlegung, wie Erzeugung, Verbrauch, Einspeisung und gegebenenfalls Speicher gezählt werden.

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Häufige Fragen zu Photovoltaik in Neuss

Kann eine bestehende PV-Anlage erweitert werden?

Oft ja, aber nicht pauschal. Wir prüfen Wechselrichter, Dachfläche, Zählerschrank, Netzanschluss und Messkonzept, bevor eine Erweiterung geplant wird.

Nein. Ein Speicher kann sinnvoll sein, ist aber nicht automatisch erforderlich. Entscheidend sind Verbrauch, Verbrauchszeiten und das gewünschte System.

Ja, je nach Zustand und vorhandener Technik. Möglich sind zum Beispiel Wechselrichtertausch, Speicher-Nachrüstung, Erweiterung oder neue Anlagenüberwachung.

Ja. Die notwendigen Anmeldeschritte beim Netzbetreiber werden im Projekt berücksichtigt.

Ja. Der Zählerschrank ist ein wichtiger Teil des Systems und wird bei der Planung berücksichtigt.